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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liefer- und Vertragsbedingungen für Bestellungen ohne Montageleistung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND LIEFERBEDINGUNGEN
Meylen Fenster & Türen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Unsere Daten
Firma: Meylen Fenster & Türen, Inhaber John Neufeldt (im Folgenden „Verkäufer“)
Sitz: Adolf-Halstrick-Straße 5a, 53881 Euskirchen, Deutschland
USt-IdNr.: DE453260541
E-Mail: info@meylen.de · Telefon: +49 173 5490084
Bankverbindung: wird mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung mitgeteilt.
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf von Haustüren, Fenstern und Zubehör im Fernabsatz (Online-Konfigurator/individuelle Angebote) ohne Montageleistung. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit jeweils ausdrücklich geregelt. Wird zusätzlich eine Montage durch den Verkäufer vereinbart (nur im regionalen Servicegebiet), erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung; diese AGB gelten dann ergänzend für den Lieferanteil.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende AGB des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Angebote/Vertragsschluss
Produktdarstellungen im Konfigurator und auf der Website sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar; der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung (AB) des Verkäufers oder durch Auslieferung zustande. Mitarbeiter sind zu verbindlichen Zusagen ohne schriftliche Bestätigung nicht befugt.
1.5 Unterlagen/Urheberrechte
An Zeichnungen, Konfigurator-Darstellungen, Abbildungen, Mustern und Entwürfen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.6 Keine Montage-/Planungsleistungen
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Lieferung. Maßaufnahme, Planung, statische Beurteilung, Bauanschluss, Montage und Abnahme sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart (Ziff. 1.2).

2. BESTELLUNG, AUFMASS-BESTÄTIGUNG UND FREIGABE
2.1 Maßanfertigung/Unikate
Haustüren und Fenster werden nach Kundenspezifikation (Maße, Öffnungsrichtung, Farben, Gläser, Beschläge, Elektronik etc.) gefertigt und sind Unikate.
2.2 Bestellprozess
Zur Sicherung einer richtigen Lieferung sind vollständige und eindeutige Angaben erforderlich. Bestellungen erfolgen über den Online-Konfigurator oder per E-Mail anhand der vom Verkäufer vorgegebenen Bezeichner.
2.3 Auftragsbestätigung (AB) / Aufmaß-Freigabe
Der Kunde erhält nach Prüfung seiner Maße (Selbstaufmaß nach Anleitung oder Aufmaßservice im regionalen Servicegebiet) eine AB mit allen produkt- und auftragsrelevanten Daten. Er hat diese unverzüglich zu prüfen und schriftlich freizugeben („Maßfreigabe“). Erst die Freigabe bildet die verbindliche Fertigungsgrundlage. Bei Beanstandungen der Lieferung ist die freigegebene AB alleinige Referenz für Vollständigkeit und Richtigkeit.
2.4 Terminverschiebung bei verspäteter Freigabe
Geht die Freigabe später als 3 Werktage nach Zugang der AB ein, kann sich die Lieferzeit angemessen verlängern; die neue Lieferzeit wird schriftlich mitgeteilt.

3. ÄNDERUNGEN UND STORNIERUNGEN (MASSANFERTIGUNG)
3.1 Grundsatz
Nach Freigabe sind Änderungen bei Maßanfertigungen aus produktionstechnischen Gründen nur ausnahmsweise möglich und kostenpflichtig.
3.2 Pauschalen für Änderungswünsche
Änderung bis 3 Tage nach Freigabe: 100,00 € brutto zzgl. Mehr-/Minderkosten aus Material/Arbeitszeit.
Änderung Tag 4–7 nach Freigabe: 200,00 € brutto zzgl. Mehr-/Minderkosten.
Ab Tag 8 nach Freigabe bzw. nach Fertigungsbeginn: Änderungen nur, wenn technisch noch möglich; Kosten nach Aufwand.
Hinweis: Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden/Aufwand entstanden ist.
3.3 Stornierung
Bei Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht (vgl. Ziff. 11). Eine einseitige Stornierung nach Freigabe ist ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Stornierung auf Wunsch des Kunden, kann der Verkäufer eine angemessene Vergütung verlangen, mindestens die bis dahin angefallenen Kosten (Material, Fertigungs-/Planungszeiten, Disposition) und ggf. entgangenen Gewinn, höchstens bis zum Auftragswert. Der Kunde bleibt berechtigt, geringere Kosten nachzuweisen.
3.4 Neue AB
Jede genehmigte Änderung wird durch eine aktualisierte AB dokumentiert, die wiederum zu prüfen und freizugeben ist.
3.5 Express-/Fixtermine
Aufträge mit vereinbartem Fixtermin oder sofortigem Produktionsstart sind in der Regel nicht mehr änder- oder stornierbar.

4. LIEFERFRIST, HÖHERE GEWALT
4.1 Fristen
Lieferfristen (in der Regel ca. 6–8 Wochen ab Freigabe) sind unverbindlich, es sei denn, ein Fixtermin wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Frist beginnt nicht vor Freigabe der AB, Eingang der vereinbarten Anzahlung und Klärung aller technischen/kaufmännischen Punkte (Farben, Beschläge, Elektronik, Lieferadresse).
4.2 Höhere Gewalt / Lieferhindernisse
Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Verkäufers (z. B. Streik, Rohstoffknappheit, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Störungen bei Vorlieferanten, Transportbehinderungen) berechtigen zu angemessener Fristverlängerung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen; zwingende Haftung bleibt unberührt (vgl. Ziff. 10).
4.3 Teillieferungen
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.

5. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, TRANSPORTSCHÄDEN
5.1 Lieferkondition/Ort
Geliefert wird per Spedition an die vom Kunden angegebene Adresse bis Bordsteinkante/erste verschließbare Tür (Standard-Speditionslieferung, ohne Entladung/Einbringung/Montage). Die Spedition avisiert den Liefertermin. Besondere Anforderungen (Zeitfenster, Hebezeug, Baustellenlogistik) sind vorab zu vereinbaren und können Mehrkosten auslösen.
5.2 Gefahrübergang
B2C: Die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung geht erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
B2B: Gefahrübergang mit Übergabe an den Frachtführer (Versendungskauf).
5.3 Sichtprüfung/Transportschäden
B2B: Der Besteller hat die Ware bei Anlieferung sofort anhand der AB zu prüfen; Mengenabweichungen/äußere Schäden sind auf Frachtbrief/Lieferschein schriftlich zu vermerken und vom Fahrer gegenzuzeichnen. Spätere Rügen offener Mängel sind ausgeschlossen (§ 377 HGB).
B2C: Verbraucher sind nicht zur Rüge bei Anlieferung verpflichtet; sie werden jedoch gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst sofort zu dokumentieren und zu melden, um dem Verkäufer die Schadensminderung und den Regress gegenüber dem Frachtführer zu ermöglichen.
5.4 Annahmeverzug/Einlagerung
Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, kann der Verkäufer die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern. Der Tag der Fertigstellung gilt als Versandtag; der Verkäufer darf abrechnen und Vorkasse für die erneute Zustellung verlangen.

6. PRODUKTEIGENSCHAFTEN, MASSE, TOLERANZEN
6.1 Technische Normen
Soweit anwendbar, entsprechen die Produkte den einschlägigen Normen (z. B. EN 14351-1 für Außentüren) und Herstellerangaben. Zertifikate/Leistungserklärungen werden auf Wunsch bereitgestellt.
6.2 Abweichungen
Branchenübliche bzw. technisch unvermeidbare Abweichungen (z. B. leichte Maß-/Farb-/Struktur-/Glasnuancen, material- und fertigungstypische Erscheinungen, zulässige Toleranzen nach Norm/Herstellerblatt) stellen keinen Mangel dar.
6.3 Übergrößen/Verzug
Bei außergewöhnlichen Abmessungen (z. B. große Flügelhöhen/-breiten) können höhere Verformungs-/Verzugstendenzen auftreten. Dies ist kein Beschaffenheitsversprechen. Etwaige Sonderhinweise des Herstellers sind zu beachten.

7. GEWÄHRLEISTUNG (MÄNGELRECHTE) UND GARANTIE
7.1 Gesetzliche Gewährleistung
Für Verbraucher beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung; innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, sofern dies nicht mit der Art der Sache unvereinbar ist (§ 477 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung; §§ 377 ff. HGB (Untersuchungs-/Rügepflicht) gelten.
7.2 Nacherfüllung
Bei Mängeln leistet der Verkäufer Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, können gesetzliche Rechte auf Minderung oder Rücktritt geltend gemacht werden; Schadensersatz nach Ziff. 10.
7.3 Ausschlüsse
Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei:
a) unsachgemäßer Montage/Einstellung durch Dritte, fehlerhaftem Bauanschluss, fehlender Wartung/Pflege entgegen Herstellerangaben;
b) Gewalt-/Witterungseinwirkung, aggressiver Atmosphäre (Salznebel, Ammoniak etc.), Baustellenverschmutzung;
c) Eingriffen Unbefugter, nachträglichen Änderungen (Beschläge, Elektronik, Glas);
d) Verarbeitung entgegen ausdrücklichen technischen Hinweisen des Herstellers/Verkäufers;
e) nur optischen Abweichungen im Rahmen zulässiger Toleranzen (vgl. Ziff. 6).
7.4 Hersteller-Garantie
Vom Verkäufer freiwillig gewährte Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt werden. Etwaige Hersteller-Garantien bleiben unberührt und sind nach deren Garantiebedingungen gegenüber dem Hersteller geltend zu machen; der Verkäufer unterstützt den Kunden angemessen.
7.5 Belege
Für die Bearbeitung von Gewährleistungs-/Garantieansprüchen kann der Verkäufer Rechnung/AB-Nummer, Fotos, Fehlerbeschreibung und Angaben zum Einbauort anfordern.
7.6 Kein Montagefehler-Risiko
Soweit keine Montage geschuldet ist, haftet der Verkäufer nicht für Montage-/Einbaufehler. Dies berührt gesetzliche Rechte wegen bereits bei Lieferung vorliegender Mängel nicht.

8. PREISE, VERSANDKOSTEN, ZAHLUNG
8.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die im Konfigurator ausgewiesenen Preise enthalten die Standard-Speditionslieferung innerhalb Deutschlands, sofern dort so ausgewiesen. Preisänderungen für künftige Bestellungen bleiben vorbehalten; für bereits bestätigte Aufträge gelten die vereinbarten Preise.
8.2 Zahlungsarten/Fälligkeit
Soweit nicht anders vereinbart gilt: 30 % Anzahlung nach Aufmaß-Freigabe (Fertigung beginnt nach Zahlungseingang), Restzahlung vor Auslieferung. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung; weitere Zahlungsarten werden ggf. im Bestellprozess angegeben. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.3 Aufrechnung/Zurückbehalt
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
8.4 Zahlungsverzug
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln; der Verkäufer kann Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Verbraucher (einfacher Vorbehalt)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
9.2 Unternehmer (erweiterter Vorbehalt)
Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Verarbeitung/Verbindung/Vermischung erfolgt für den Verkäufer, der daran Miteigentum erwirbt. Der Unternehmer tritt bereits jetzt Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Faktura-Endbetrags an den Verkäufer ab; dieser nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen sind Schuldner offenzulegen und Unterlagen zu übergeben. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, gibt der Verkäufer Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

10. HAFTUNG
10.1 Grundsätze
Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Kardinalpflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Ausschlüsse
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

11. WIDERRUFSRECHT / KEIN WIDERRUF BEI MASSANFERTIGUNG
11.1 Maßanfertigung (Regelfall)
Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl/Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies ist bei unseren Haustüren und Fenstern regelmäßig der Fall und wird dem Kunden im Bestellprozess ausdrücklich angezeigt.
11.2 Ausnahmen (Lagerware/Zubehör)
Soweit ausnahmsweise Lagerware oder standardisierte Zubehörteile an Verbraucher verkauft werden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; in diesem Fall stellt der Verkäufer eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereit.

12. MASSVERANTWORTUNG, BAUANSCHLUSS, PFLEGE
12.1 Maß-/Planungsverantwortung
Soweit keine Aufmaßleistung des Verkäufers vereinbart ist, obliegt die Ermittlung und Prüfung aller Maße, Anschlagsrichtungen, Bauanschlüsse, Schwellenhöhen, Leibungstiefen und Einbausituationen dem Kunden bzw. dessen beauftragtem Fachbetrieb. Die Plausibilitätsprüfung der Kundenmaße durch den Verkäufer (Ziff. 2.3) ersetzt kein Aufmaß vor Ort und begründet keine Maßverantwortung des Verkäufers.
12.2 Einbaubedingungen
Der Einbau hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den Montage-/Pflegeanleitungen des Herstellers und etwaigen Normen (z. B. Abdichtung, Wärmeschutz, Befestigung) zu erfolgen.
12.3 Pflege/Wartung
Beschläge, Dichtungen und Oberflächen sind gemäß Herstellerangaben zu warten und zu pflegen. Schäden aufgrund fehlender Pflege sind keine Sachmängel.

13. DATENSCHUTZ
Es gilt die Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter https://www.meylen.de/datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO/BDSG.

14. STREITBEILEGUNG, OS-PLATTFORM
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
15.2 Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Verbraucher klagen nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
15.3 Vertragssprache/Vertragstext
Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Verkäufer nicht dauerhaft gespeichert; der Kunde kann die Bestelldaten unmittelbar nach Abgabe der Bestellung ausdrucken/speichern.
15.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche.

Stand: 12.08.2026